...möchten wir uns bei allen Gästen für ihr Interesse und ihre konstruktiven Beiträge sehr herzlich bedanken . Wir hoffen, dass wir sie auch bei unseren nächsten Treffen wieder begrüssen dürfen und sich der eine oder andere Gast vielleicht sogar entschliessen kann, bei unserem Verein Mitglied zu werden.
Wir möchten an dieser Stelle wiederholen , dass wir als Verein unabhängig und überparteilich sind und sich unsere Aktivitäten ausschließlich gegen die krasse Ungleichbehandlung von Rentnern und Pensionären richten und nicht etwa gegen das Beamtentum an sich.
Wir sehen diese extreme Spaltung der Gesellschaft durch die unterschiedlichen Versorgungssysteme als verfassungswidrig und damit letztlich als demografiegefährdend an.
Wir fordern von der Politik Fairness im Umgang mit Rentnern, aber ausdrücklich auch mit jetzigen Beitragszahlern !
Im Okt. 2012 veröffentlichte die FAZ: Die Kluft zwischen den Renten von Arbeitnehmern und den Pensionen von Beamten wird immer tiefer. Noch besser sind nur noch ehemalige Politiker im Ruhestand versorgt.
Ein Pensionär bekam nach einer Erhebung 2011 im Durchschnitt 2.750.- €, ehemalige Landesbeamte 2.940.- €, Gemeindebeamte 2.840.- € Pension im Monat. Zuzüglich Beihilfen. Die Welt titelte im Aug. 2014 hierzu: Beamten-Pensionen bringen griechische Zustände.
2010 erhielt ein Bundestagsabgeordneter 2,5% seiner Entschädigung, somit nach 4 Jahren Parlamentszugehörigkeit 767.- € Pension, 1.534.- € nach 8 Jah-ren und 5.176.- € nach 28 Jahren. Ohne jemals einen Cent für die Alters-versorgung bezahlt zu haben.
Nach der diesjährigen Diätenerhöhung titelte Die Welt im Aug. 2014 : Die Abgeordnetenpension ist eine Unverschämtheit. Siehe auch Der Steuerzahler vom Mai 2014.
Ein Rentner bekam 2011 im Durchschnitt 1.091.- € Rente – vorausgesetzt er hatte volle 45 Jahre gearbeitet und volle Rentenbeiträge gezahlt. Der Spiegel titelte im Juni 2014: Altersarmut kostet Bund immer mehr Geld.
Ein Beamter musste erst seit 1982 in einen neugeschaffenen Pensionsfond, der als Sondervermögen deklariert zweckgebunden ist – im Gegensatz zu den Rentenbeiträgen, die nicht zweckgebunden sind ! – monatlich 0,2 % Pensionsrückstellung zahlen und bekommt ca. 71 % seines letzten Monats-verdienstes als Pension.
Ein Angestellter musste das Glück haben, 45 Jahre ununterbrochen eine Arbeitsstelle gehabt zu haben und mtl. ca. 18 % seines Gehaltes an die Rentenkasse zahlen um derzeit ca. 48 % seines Lebensdurchschnittsverdienstes als Rente zu bekommen. Fest steht schon jetzt, dass die Rentenbeiträge steigen und die Rente selbst sinken wird.
Die Schere zwischen Pensionen und Renten weitet sich auch deshalb immer weiter aus, weil die Renten prozentual kontinuierlich wesentlich geringer erhöht werden als die Pensionen. Die Diskrepanz wird deutlich durch folgende Beispielrechnung: Bei einer angenommenen Erhöhung der Durchschnittsrente und der Durchschnittspension von jeweils gleichen 2 % erhöht sich die Rente um 21,82 € und die Pension um 56,80 €.
Hinzu kommt zu den Pensionen das weite Feld der Beihilfen. Siehe Beamten-versorgung VAK Versorgungsausgleichskasse.
Dieses primäre Ungleichgewicht wird auch in der Gegenüberstellung eines Angestellten mit einem Beamten deutlich. Als Beispiel:
Der Stern veröffentlichte Feb. 2013 einen Einkommensreport für Beamte.
Der Verdienst eines Beamten wird dem eines Angestellten gegenüber gestellt. Beide verdienen 2.610.- € brutto mtl. Der Beamte bekommt 1.900.- € ausge-zahlt, der Angestellte der Arbeitslosen-, Pflege-, und Krankenkassenbeiträge zahlen muss, bekommt knapp 450 € weniger ausgezahlt, also 1.450.- €. Sollten beide jetzt sofort in Rente gehen, bekäme der Beamte 1.853.- € Pen-sion, der Angestellt derzeit 48 % seines bisherigen Durchschnittsverdienstes, hier wegen der komplizierten Berechnung in einer Zahl nicht darstellbar.
Wo bitte ist der Gleichheitsgrundsatz auch nur ansatzweise gewahrt?
16.08.2014
Durch die aktuelle Diskussion um die sogenannten "Rentengeschenke" und deren Finanzierung allein aus der Rentenkasse werden zu allem Überfluss auch noch Beitragszahler und Rentner gegeneinander ausgespielt:
Durch die "Rentenformel" werden die "Geschenke" mit künftigen Erhöhungen verrechnet, langfristig steigende Beiträge stehen sinkenden Rentenerwartungen gegenüber : Die Beitragszahler fühlen sich zu Recht hintergangen !
Einmal mehr tritt bei dieser Diskussion die dagegen feudale Alterversorgung
der Beamten aus dem Fokus, offenbar völlig losgelöst vom demografischen Wandel und Einhaltung der Schuldenbremse werden analog zum Abschluss im öffentlichen Dienst die Pensionen erhöht, gern doppelt
so hoch wie die Rentensteigerung.
Die Belastungen künftiger Generationen durch die Pensionslast wird ausgeblendet, die die Haushalte langsam erdrosselnden Pensionslasten verharmlost und verschleiert!
Die Pensionen für Lehrer werden beispielsweise im Bildungsetat
" untergebracht " : Mehr für Bildung....
Wir vom Verein Rentenfairness wollen dieses Nebeneinander von Abwärtsspirale bei den Renten und Aufwärtsspirale bei den Pensionen dauerhaft in den Vordergrund stellen und uns von Politik und Verfassung die Frage beantworten lassen, inwieweit eine spätestens seit der einseitigen Rentenreform derartig ungerechte Entwicklung noch verfassungsgemäss sein kann.
Wir sehen den Gleichheitssatz des Artikels 3 Abs.3 des Grundgesetzes , wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, durch die Eigeninterpretation der Beamten von angemessener Versorgung in Artikel 33 Abs.3 ad absurdum geführt.
Aktuell übertrifft das Vermögen der Pensionäre selbst dasjenige der Selbstständigen:
Deutlicher lässt sich eine Zwei-Klassen-Gesellschaft nicht darstellen und der sonst so gern beschworene Zusammenhalt der Gesellschaft nicht in Frage stellen das Wort Solidargemeinschaft nicht konterkarieren!
Wir wollen dazu beitragen, diejenigen zusammenzuführen, die mit uns der Ansicht sind, dass diese postdemokratische Entwicklung aufgehalten werden muss und wieder Demokratie im Wortsinne stattfindet.
Derzeit stellt keine der im Bundestag vertretenen Parteien diese Spaltung der Gesellschaft zur Diskussion, geschweige denn zur Wahl. Die feudale Diätenerhöhung nach gutachterlicher Stellungnahme eines pensionierten Spitzenbeamten gibt auch keinerlei berechtigte Hoffnung auf ein Umdenken.