Rentenfairness e. V.
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Die sieben Irrtümer bei den Beamtenpensionen

Unter diesem Titel findet sich auf der Homepage des Beamtenbundes dbb eine Aufstellung von Fakten, die die bestehenden Vorurteile zu diesem Thema ausräumen sollen.

 

Wir wollen uns nun mit dieser Faktensammlung auseinandersetzen und Seite für Seite dazu Stellung nehmen.

Der Verfasser dieser Sammlung ist Werner Siepe, als pensionierter Beamter langjähriges Mitglied des dbb und Verfasser hervorragender Fachbücher wie " Finanziell sicher in Pension " und " Pension und Rente im öffentlichen Dienst ", erschienen im dbb Verlag.

Die Ausräumung der Vorurteile soll die " Neiddebatte " beenden und zur sachlichen Diskussion beitragen.

 

-Bereits hier sei angemerkt, dass eklatante Ungerechtigkeit zwangsläufig Neid hervorruft, den derart Benachteiligten aber dann diesen Neid auch noch vorzuwerfen, halten für unlauter.

Wir führen hier ausdrücklich keine Neiddebatte, sondern ganz schlicht eine Gerechtigkeitsdebatte. -

 

Schon im Geleitwort wird aber nun wieder der altbekannte Obstvergleich Apfel / Birne herangezogen und zur Begründung der eklatanten finanziellen Unterschiede bei den Altersversorgungen auf das höhere Bildungsniveau der Beamten hingewiesen. Einmal mehr wird vermieden, ganz konkret Berufsgruppen gleichen Bildungsniveaus zu vergleichen.

Der auf der Hand liegende Vergleich zwischen angestellten und verbeamteten Lehrern wird wohlweislich wieder nicht vorgenommen, weil dann bereits hier die eklatanten Nachteile offenbar würden und die " Neiddebatte " innerhalb der Schulen befeuerte .

 

Irrtum 1 : Die Pension ist doppelt und dreifach so hoch wie die Rente .

 

Um diese Behauptung zu entkräften unterstellt der Autor, das jeder Arbeitnehmer eine Betriebsrente erhält.

Er unterstellt weiter, das diese Betriebsrente geeignet ist, die Lücke zur Pensionszahlung zu schließen. Vorsichthalber beschränkt er den Vergleich aber nur auf den öffentlichen Dienst .

Weil es aber schlicht falsch ist, daß außerhalb des öffentlichen Dienstes auch jeder eine Betriebsrente erhält, wird im Umkehrschluß wieder richtig, das eben doch die Pension doppelt und dreifach höher liegt als die Rente.

 

Einen ganz entscheidenden Unterschied läßt der Experte aber völlig aus: DIE DECKELUNG DER RENTE in Form einer Maximalrente: Wer sein ganzes 45 jähriges Berufsleben lang den Maximalbetrag in die Rentenkasse einzahlen würde

( aktuell mehr als 1300 Euro pro Monat !!! ) könnte dann hypothetisch eine maximale Rentenzahlung von rd.2200 Euro erreichen !

 

Eine Pension von weitaus mehr als 2200 Euro ist dagegen beitragsfrei und natürlich ungedeckelt zu erreichen, allein der Vergleich der dabei ersparten Beiträge macht nachvollziehbar, daß Pensionäre laut Statistik inzwischen zur einer der reichsten Bevölkerungsgruppe gehören.

 

Eigentlich fällt schon hier das Kartenhaus des Experten zusammen und seine Absicht, zur Versachlichung beizutragen, wirkt unglaubwürdig.

 

Bevor nun der zweite Irrtum " ausgeräumt " wird, ist in der Broschüre eine Stellungnahme von Prof.Dr. Sinn , dem Präsidenten des ifo Instituts, eingeschoben.

Er kommt zu dem Schluss, daß die Beamten 12 Prozent länger arbeiten würden als die Beschäftigten in der Privatwirtschaft.

Damit kann er nur die ausgedehnten Nebentätigkeiten der Beamten gemeint haben, die ausführlich u.a. in § 99 im Bundesbeamtengesetz geregelt sind. Er stand offenbar noch nie an einem Freitag um Punkt 12:00 Uhr vor einer Behörde oder einem Amt , wenn die Beamten nach einer 4 1/2 Tage Woche erschöpft ins Wochenende strömen.

Allein aus der ausführlichen Regelung von Nebentätigkeiten ist abzuleiten, daß noch viel Kapazitäten für Tätigkeiten außerhalb des Amtes vorhanden sind.

 

Irrtum 2: Durchschnittspension und Rente sind direkt vergleichbar .

 

An dieser Stelle wird die Interpretation der Beamten wiederholt, ihre Pension sei schließlich bifunktional, soll heißen, eine Betriebsrente sei bereits " eingearbeitet ". Deshalb müsste bei einem Vergleich auch die Betriebsrente einbezogen werden.

An dieser Stelle genügt der Hinweis auf die obigen Ausführungen zu Irrtum 1, um Wiederholungen zu vermeiden und auch diesen Irrtum 2 zu entkräften .

 

Bei dem Vergleich läßt der Experte leider auch aus, daß Betriebsrenten beitragspflichtig sind und sie durch anteilig zu zahlende Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung geschmälert werden .

Generell vermeidet der Experte aber ja das Thema Beiträge ...

 

Aktuell versuchen die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, die Zusatzversorgung " anzupassen ", auch hier sehen die Beamten Reformbedarf und einmal mehr nicht bei ihrer eigenen Versorgung.

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