Wir vom Verein Rentenfairness wollen dies ändern und die Frage stellen, in wie weit die seit der Rentenreform völlig einseitige Kürzung der Renten bei steigendem Beitragssatz verfassungsgemäß sein kann.
Denn parallel zu dieser beschleunigten Abwärtsentwicklug steigen nach wie vor die Pensionen beitragsfrei überproportional, so dass nach unserer Auffassung der Gleichheitssatz des Grundgesetzes hinsichtlich der Altersversorgung keinerlei Bedeutung mehr hat.
Die Interpretation von angemessener Beamtenversorgung im Rahmen des "Versorgungsartikels" 33 Abs.5 GG erweckt den Eindruck, dass die Verfassung vor allem dieser Berufsgruppe zu dienen hat,
der Gleichheitssatz nur "intern"
gelten soll.
Aber können wir von Gerichten überhaupt unabhängige Urteile erwarten, wenn beamtete Richter z.B. über Kürzungen von Privilegien zu entscheiden haben, die sie selbst betreffen würden ?
Weiterhin ist auffällig, dass der Vielzahl der einseitigen Urteile zum Nachteil von Beitragszahlern und Rentnern eine Vielzahl von Urteilen zugunsten von klagenden Beamten gegenüber steht, wenn etwa nach ihrer Auffassung der Gleichheitssatz nicht beachtet wurde.Einen unvergessenen Höhepunkt bildet nach wie vor das Urteil des Verfassungsgerichtes zur Besteuerung der Renten auf Antrag eines Beamten, der es als ungerecht empfand, dass allein die Pensionen besteuert werden ! Soeben wurde dieses "Urteil" nach zehn Jahren erneut vom Verfassungsgericht bestätigt !
Völlig einseitige "Interpretationen", die unseres Erachtens durchaus Anlaß zur Sorge um den Zusammenhalt in unserer Demokratie geben sollten : Es wird nicht neutral geurteilt, sondern grundsätzlich im Beamteninteresse !
Bernhard Schlink hat diesen Zustand zutreffend als postdemokratische Beamtendiktatur bezeichnet.
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mit uns auf.
Viele Grüße
Friedrich Meyer-Hildebrand
Freddy Rode